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Abrechnung

Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Private Krankenkassen, Beihilfen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Vertrag anteilig oder vollständig. Unabhängig von der Art der Versicherung werden dir die Kosten privat in Rechnung gestellt.

Bitte informiere dich vorab bei deiner Versicherung.

Privat / Beihilfe

Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte bekommen ihre Behandlungskosten je nach Vertragslage i.d.R. anteilig oder vollständig erstattet.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich

Einige der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten anteilig. Wie viel der Kosten übernommen wird und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, variiert je Kasse teils deutlich. Eine vorherige Abklärung mit der jeweiligen Kasse ist daher sinnvoll.

Fast immer wird dazu eine Überweisung eines Arztes verlangt (Privatrezept).

Einen ersten Überblick findest du hier:

Krankenkassen - Osteopathie

Heilpraktiker Zusatzvesicherung

Liegt eine Heilpraktiker-Zusatzversichung vor, werden die Kosten entsprechend des individuellen Tarifs anteilig erstattet.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Qualitätsnachweis

Durch meine qualifizierte osteopathische Grundausbildung mit 1.350 Stunden, die Mitgliedschaft im Verband freier Osteopathen (VFO), sowie meiner Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker), erfülle ich alle Voraussetzungen zur Zahlung der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen, bzw. der (anteiligen) Übernahme der Kosten durch die PKV/Beihilfe/Zusatzversicherung.

Die Bezahlung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung in Bar oder per Karte.

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